Im Einklang mit den weltweiten Bemühungen, Elektroschrott zu reduzieren und den Benutzerkomfort zu verbessern, hat Chile ein neues Gesetz erlassen, das die Interoperabilität zwischen Mobilgeräten und Ladegeräten vorschreibt.
Das im Oktober 2024 veröffentlichte Gesetz Nr. 21.695 ändert das Verbraucherschutzgesetz des Landes (Gesetz Nr. 19.496) durch die Einführung von Artikel 12 C, der einen klaren Grundsatz festlegt:
Ein Ladegerät, mehrere Geräte.
Wichtige Anforderungen:
- USB Typ-C obligatorisch:
Alle abgedeckten Geräte müssen das Laden über USB Typ C unterstützen, wenn sie kabelgebunden geladen werden. Der Anschluss muss jederzeit zugänglich und funktionsfähig sein. - Wahlmöglichkeiten für Verbraucher:
Hersteller müssen es Verbrauchern ermöglichen, Geräte mit oder ohne Ladegerät zu kaufen. - Klare Kennzeichnung und Transparenz:
Auf Verpackungen, Produktlisten und Handbüchern müssen die Informationen deutlich sichtbar sein – darunter:- Ob ein Ladegerät im Lieferumfang enthalten ist (mithilfe eines Standardpiktogramms),
- Die minimale und maximale Spannung des Geräts für optimales Laden,
- Kompatibilität mit USB PD (Power Delivery) oder anderen Protokollen.
Die Verordnung gilt für eine breite Palette von Geräten, darunter:
- Mobiltelefone
- Tablets
- Digitalkameras
- Kopfhörer
- Tragbare Spielkonsolen
- Tragbare Lautsprecher
- E-Reader
- Tastaturen
- Mäuse
- Tragbare Navigationssysteme
- Laptops
Die Verordnung gilt nicht für:
- Geräte, die ausschließlich für die öffentliche Sicherheit, Verteidigung oder nationale Sicherheit verwendet werden
- Gebrauchte oder generalüberholte Geräte, die vor Inkrafttreten der Verordnung hergestellt oder importiert wurden
Darin heißt es, dass die genannten technischen IEC-Normen (IEC 62680-1-2:2024 und IEC 62680-1-3:2024) innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt vom chilenischen Nationalen Normungsgremium (INN) formell übernommen werden müssen.