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Obligatorische UKCA-Frist bis 2023 verlängert

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07-SEP-21

Die britische Regierung hat die obligatorischen UKCA-Kennzeichnungsanforderungen um ein Jahr auf 2023 verschoben.

 Die CE-Kennzeichnung kann bis zum 1. Januar 2023 weiterhin anstelle der UKCA-Kennzeichnung verwendet werden, wenn derzeit CE-gekennzeichnete Waren, die durch eine Selbsterklärung und/oder eine obligatorische Konformitätsbewertung durch Dritte erworben wurden, von einer von der EU anerkannten benannten Stelle (einschließlich) durchgeführt wurden eine Stelle in einem Land, mit dem die EU ein entsprechendes Abkommen über gegenseitige Anerkennung hat). Das britische Information Commissioner's Office veröffentlichte die Neuigkeiten auf seiner Website, um den Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.

 Es wird empfohlen, dass Hersteller und Importeure schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zum 1. Januar 2023, auf das neue Modell umstellen. Wenn beispielsweise die EU ihre Vorschriften ändert und das betreffende Produkt auf der Grundlage der neuen EU-Vorschriften gekennzeichnet wird, die sich von den Anforderungen des Vereinigten Königreichs unterscheiden, ist die Verwendung des CE-Zeichens im Vereinigten Königreich nicht zulässig. Dies wird auch dann der Fall sein, wenn die Änderung vor dem 1. Januar 2023 erfolgt. Daher empfiehlt Eleos, so bald wie möglich auf UKCA umzustellen.

 Für weitere Informationen zu UKCA nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.


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