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ARCEP aktualisiert die Genehmigungsregeln für Geräte

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21-NOV-25

Nach unserem fortgesetzten Dialog mit der Aufsichtsbehörde haben wir die formelle Bestätigung erhalten, dass die Aufsichtsbehörde nunmehr mehrere wichtige Anforderungen, die im Rahmen der aktualisierten Typgenehmigungsverordnung und der kürzlich veröffentlichten Umsetzungsentscheidung eingeführt wurden, vollständig durchsetzt.

 Die Regulierungsbehörde hob insbesondere hervor, dass drei Bereiche einer strengen und systematischen Anwendung unterliegen:
  • Anforderungen an die Mustereinreichung , mit besonderem Fokus auf Endgeräte, die einer physischen Bewertung unterzogen werden müssen.
  • Nachweis der Verpflichtungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit
  • Obligatorische Typgenehmigungskennzeichnung

 Diese Maßnahmen werden einheitlich sowohl auf neue Anträge als auch auf bereits in Bearbeitung befindliche Anträge angewendet, sodass alle Antragsteller die aktualisierten Rahmenbedingungen einhalten müssen.

 Eleos steht weiterhin in engem Kontakt mit den Behörden, um sicherzustellen, dass Ihre Anträge reibungslos den überarbeiteten Anforderungen entsprechen. Kontaktieren Sie uns, falls Sie weitere Informationen benötigen.

Eleos Compliance bietet internationale RF-, EMV-, Sicherheits- und Green-Type-Zulassungsdienste für Funkkommunikationsprodukte an.

Eleos Compliance ist ein nachhaltiges, wertebasiertes Unternehmen, das umfangreiche Erfahrung im Bereich der drahtlosen Homologation mit hervorragendem Projektmanagement verbindet.

Für umfassende Unterstützung bei Ihren globalen Marktzugangsanforderungen oder regulatorischen Informationsanforderungen kontaktieren Sie uns bitte unter enquiries@eleoscompliance.com

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Die US-amerikanische FCC präzisiert die Einbeziehung modularer Sender in die Liste der abgedeckten Geräte.

Die FCC hat klargestellt, dass Geräte mit modularen Sendern unter die Liste der betroffenen Geräte fallen und nicht mehr zugelassen werden können. Die Behörde wird zudem bereits zugelassene Geräte einschränken, um deren Vermarktung und Einfuhr zu verhindern. Die Regelung tritt am 26. Dezember 2025 in Kraft.

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In Moldawien wurde die Wettbewerbskommission für die Erteilung von Lizenzen zur Nutzung von Funkfrequenzen in den Frequenzbändern 700 MHz, 1500 MHz, 2300 MHz, 2600 MHz, 3600 MHz und 26 GHz eingerichtet.

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