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ANRT von Marokko veröffentlicht Entscheidung ANRT/DG/N°12/2 zur Typgenehmigung

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08-JAN-24

Die Nationale Regulierungsbehörde für Telekommunikation (ANRT) Marokkos hat die Entscheidung ANRT/DG/N°12/23 vom 2. Kaada 1444 (22. Mai 2023) veröffentlicht, in der die technischen Spezifikationen für die Typgenehmigung von Endgeräten und Funkanlagen festgelegt werden. Diese Entscheidung ersetzt die Entscheidung ANRT/DG/Nr. 04/14 vom 17. Februar 2014 zur Festlegung der technischen Spezifikationen für die Typgenehmigung von Endgeräten und Funkanlagen.

 Der neue Beschluss führt eine Reihe von Änderungen ein, darunter:

  Die Hinzufügung neuer technischer Spezifikationen für die Typgenehmigung, einschließlich 6 GHz WiFi 6E, GPON, GNSS und ESIM
  Die Hinzufügung neuer Anforderungen hinsichtlich elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV), elektrischer Niederspannungssicherheit (LVD) und menschlicher HF-Exposition (Gesundheit)
  Einführung der 4G (LTE)-Technologie als Mindestanforderung für Benutzergeräte mit Mobilfunkschnittstelle
  Benutzergeräte, die die 5G-Technologie unterstützen und mit 5G SA (Standalone) kompatibel sein müssen

 Der Beschluss ANRT/DG/N°12/23 ist derzeit nur in französischer Sprache verfügbar und wurde im offiziellen Bulletin des Königreichs Marokko veröffentlicht. Für eine übersetzte Version wenden Sie sich bitte an Ihren Eleos-Ansprechpartner.

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