Wichtige regulatorische Änderungen
Die Entschließung ändert mehrere Bestandteile der bestehenden Entschließung ANE 105 von 2020 und aktualisiert die nationale Frequenzzuweisungstabelle (CNABF), um neue technische Parameter und Dienstprioritäten widerzuspiegeln. Zu den wichtigsten Punkten gehören:
- 900-MHz-Bandplan: Einrichtung eines neuen Plans für mobile und feste Dienste mit einem Uplink-Bereich von 896 – 915 MHz und einem Downlink-Bereich von 941 – 960 MHz.
- Aktualisierung des IMT-Frequenzspektrums: Überarbeitung der aktuellen IMT-Betriebsbänder, einschließlich der Bereiche 700 MHz, 850 MHz, 1900 MHz, 2,6 GHz und 3,5 GHz.
- Zukünftige Reservierungen: Identifizierung von Spektrum für zukünftige IMT-Operationen in den Frequenzbändern 450 MHz, 1,4 GHz, 2,3 GHz und 26 GHz.
- 902-928 MHz Segment: Zuweisung für Festnetz-, terrestrische Mobilfunk-, Amateurfunk- und Funkortungsdienste, in Übereinstimmung mit internationalen Standards für Region 2.
Technische Auswirkungen und Koexistenz
Hersteller und Betreiber sollten die neuen Anforderungen zur Interferenzminderung beachten. Insbesondere müssen Frequenznutzungsberechtigte im 900-MHz-Band Maßnahmen zum Schutz benachbarter 850-MHz-Systeme (2G und 3G) ergreifen. Darüber hinaus müssen neue Dienste mit lizenzfreien Geräten im Frequenzbereich von 915–928 MHz koexistieren können, insbesondere in dicht besiedelten städtischen Gebieten.
Diese Änderungen sollen die Spektrumeffizienz optimieren und die digitale Vernetzung in abgelegenen Gebieten fördern. Sie bieten einen vielseitigeren Rahmen für diverse Funkkommunikationsanwendungen, die über die traditionellen Mobilfunkdienste hinausgehen.
Die Resolution Nr. 028 von 2026 finden Sie unter folgendem Link: https://eleoscompliance.com/regulatory/EwNNLPo7YwuGy6se9HwRPA
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