Die Verordnung enthält wichtige Bestimmungen, darunter:
- 1. Bestimmung der Nutzung des 2,6-GHz-Funkfrequenzbandes im Bereich von 2500-2690 MHz mit TDD-Modus für die Implementierung mobiler Netzwerke.
- 2. Das Recht zur Nutzung des 2,6-GHz-Funkfrequenzbandes wird in Form einer Funkfrequenzbandgenehmigung (IPFR) mit einem nationalen Servicebereich erteilt.
- 3. Das Recht der IPFR-Inhaber im 2,6-GHz-Funkfrequenzband, Technologien gemäß IMT-Standards wie 4G/5G auszuwählen;
- 4. Die Verpflichtung der IPFR-Inhaber im 2,6-GHz-Funkfrequenzband, Telekommunikationsgeräte und/oder Telekommunikationsgeräte zu verwenden, die den technischen Standards entsprechen, BHP IPFR zu zahlen und andere Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen der Gesetze und Vorschriften zu erfüllen; und
- 5. Koordinierungspflichten zur Minderung potenzieller schädlicher Störungen.
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