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Indonesien

Vorgeschlagene Regelung zur Nutzung des 2,6-GHz-Hochfrequenzbands in Indonesien

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03-JUN-25

Das indonesische Ministerium für Kommunikation und Digitales (KOMDIGI) führt eine öffentliche Konsultation zum Verordnungsentwurf zur Nutzung des 2,6-GHz-Frequenzbandes durch. Diese Initiative steht im Einklang mit Gesetz Nr. 12 von 2011, das die Beteiligung der Öffentlichkeit an Regulierungsprozessen betont.

 Indonesiens Breitbandanbindung hinkt im Vergleich zu anderen ASEAN-Ländern hinterher und belegt bei den Downloadgeschwindigkeiten für mobiles Breitband nur Platz 9 von 10 (40,37 Mbit/s im März 2025). Um die nationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Internetqualität zu verbessern, bereitet KOMDIGI das 2,6-GHz-Funkfrequenzband vor, das eine Bandbreite von 190 MHz bietet und ein starkes 4G/5G-Geräte-Ökosystem weltweit unterstützt.

 Die Verordnung enthält wichtige Bestimmungen, darunter:


  •  1. Bestimmung der Nutzung des 2,6-GHz-Funkfrequenzbandes im Bereich von 2500-2690 MHz mit TDD-Modus für die Implementierung mobiler Netzwerke.
  •  2. Das Recht zur Nutzung des 2,6-GHz-Funkfrequenzbandes wird in Form einer Funkfrequenzbandgenehmigung (IPFR) mit einem nationalen Servicebereich erteilt.
  •  3. Das Recht der IPFR-Inhaber im 2,6-GHz-Funkfrequenzband, Technologien gemäß IMT-Standards wie 4G/5G auszuwählen;
  •  4. Die Verpflichtung der IPFR-Inhaber im 2,6-GHz-Funkfrequenzband, Telekommunikationsgeräte und/oder Telekommunikationsgeräte zu verwenden, die den technischen Standards entsprechen, BHP IPFR zu zahlen und andere Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen der Gesetze und Vorschriften zu erfüllen; und
  •  5. Koordinierungspflichten zur Minderung potenzieller schädlicher Störungen.



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