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Die Cybersicherheitsanforderungen der EU-Richtlinie treten im August 2025 in Kraft

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04-AUG-25

Neue Cybersicherheitsregeln für drahtlose Geräte in der EU
Die Europäische Kommission führt im Rahmen der Funkanlagenrichtlinie (RED) aktualisierte Anforderungen an die Cybersicherheit ein, die im August 2025 in Kraft treten. Diese neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit von drahtlosen und vernetzten Geräten zu verbessern, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verkauft werden.

Geltungsbereich der Verordnung
Die erweiterten RED-Bestimmungen gelten für Funkgeräte, die über das Internet kommunizieren können – wie Smartphones, Smartwatches und andere IoT-Geräte. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte Sicherheitsvorkehrungen enthalten, um:
  •  - Schützen Sie die persönlichen Daten und die Privatsphäre der Benutzer
  •  - Verhindern Sie Netzwerkstörungen, die durch die Ausrüstung verursacht werden
  •  - Reduzieren Sie das Risiko von Betrug und Cyber-Bedrohungen

Zeitplan für die Implementierung
Obwohl das Inkrafttreten ursprünglich für 2024 geplant war, verlängerte die Europäische Kommission die Umsetzungsfrist auf den 1. August 2025, um den Herstellern mehr Zeit für die Anpassung ihrer Produkte und Prozesse zu geben.

Nächste Schritte für Hersteller
Um die RED-Anforderungen an die Cybersicherheit zu erfüllen, müssen Hersteller:
  •  - Durchführung einer Konformitätsbewertung
  •  - Aktualisierung der technischen Dokumentation und Konformitätserklärungen
  •  - Eventuell Design und Firmware der betroffenen Produkte überarbeiten

 Den Unternehmen wird geraten, frühzeitig zu handeln, um die vollständige Einhaltung vor Ablauf der Frist im Jahr 2025 sicherzustellen.

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