Alle Neuigkeiten

China

SRRC – MIIT erlässt neue RFID- und UWB-Vorschriften.

China Flag

27-MAY-24

Die wichtigsten Änderungen in diesen beiden Verordnungen im Vergleich zu den früheren sind im Folgenden aufgeführt:

Für RFID [Verordnung Nr. (2024) 76]:
- Das 800-MHz-RFID-Band wurde aus der Nutzung genommen.
- Ein spezielles 900-MHz-RFID-Band, das in drei verschiedene Frequenzbereiche mit unterschiedlichen Anforderungen unterteilt ist, wurde für RFID freigegeben.
- Der Grenzwert für die Störaussendung auf einigen spezifischen Frequenzen wurde geändert (TX-Modus).
- Neuer Prüfpunkt „Empfänger-Blockiergrenze“ hinzugefügt.

Für UWB [Verordnung Nr. (2024) 77]:
- Das 7163-8812-MHz-Band wird für die Nutzung durch Ultrabreitband-(UWB)-Funkgeräte - Geräte mit einer Sendesignal-Bandbreite (Bandbreite -10dB) von mindestens 500 MHz - freigegeben, die hauptsächlich in der drahtlosen Hochgeschwindigkeits-Datenkommunikation über kurze Entfernungen, der Positionsbestimmung, der Entfernungsmessung, der Wahrnehmung und anderen Bereichen eingesetzt werden.
- Die verbleibenden Teile des 5,925-10,6-GHz-Bandes, die unter die alte Verordnung fielen, werden nun als Bandkantenemission spezifiziert und ihre Anforderungen variieren je nach Bandsegment (5,925-7,125 GHz; 7,125-7,136 GHz; 8,812-9 GHz; 9-10,6 GHz).
- UWB-Geräte dürfen in einem Umkreis von 1 km um Radioastronomie-Observatorien und an Flugzeugen (einschließlich unbemannter Flugzeuge) nicht verwendet werden.
- Der Grenzwert für die Störaussendung auf einigen spezifischen Frequenzen wurde geändert (TX-Modus).
- Die Störaussendung für den allgemeinen Frequenzbereich wurde verringert (TX-Modus).
- Die Störaussendung für den allgemeinen Frequenzbereich wurde gesenkt (RX- und IDLE-Modus).

Die neue RFID-Verordnung wird am 1. November 2024 in Kraft treten, die neue UWB-Verordnung am 1. August 2025. Bestehende Verordnungen [RFID: Verordnung Nr. (2007) 205 & UWB: Verordnung Nr. (2008) 354] werden beide zurückgezogen, so dass bestehende konforme Geräte bis zu diesen Terminen eine Typgenehmigung oder deren Erweiterung beantragen können. Nach den entsprechenden Terminen werden nur noch RFID/UWB-Ausrüstungen zugelassen, die den neuen Kriterien entsprechen, und bereits zugelassene Geräte können weiter verwendet werden, bis sie außer Betrieb genommen werden.

Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

Ursprüngliche Quellen:
- MIIT - Verordnung Nr. (2024) 76.
- MIIT - Verordnung Nr. (2024) 77.

Eleos Compliance bietet internationale RF-, EMV-, Sicherheits- und Green-Type-Zulassungsdienste für Funkkommunikationsprodukte an.

Eleos Compliance ist ein nachhaltiges, wertebasiertes Unternehmen, das umfangreiche Erfahrung im Bereich der drahtlosen Homologation mit hervorragendem Projektmanagement verbindet.

Für umfassende Unterstützung bei Ihren globalen Marktzugangsanforderungen oder regulatorischen Informationsanforderungen kontaktieren Sie uns bitte unter enquiries@eleoscompliance.com

Branchen-Updates

Neueste Nachrichten

Bleiben Sie den rasanten Veränderungen der HF- und EMV-Vorschriften weltweit immer einen Schritt voraus.

Alle Neuigkeiten durchsuchen
Abstract background for news article
Algerien
Algerien flag

Algerien führt neuen Regulierungsrahmen für die Homologation elektronischer Geräte ein

Algerien hat das Exekutivdekret Nr. 26-97 erlassen, mit dem aktualisierte Verfahren und technische Anforderungen für die Typgenehmigung aller Funk- und Endgeräte festgelegt werden.

12-MAR-26 Mehr lesen
Abstract background for news article
Indien
Indien flag

Indiens BIS veröffentlicht Umsetzungsrichtlinien für IS/IEC 62368-1:2023

Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat Leitlinien zur Anwendung der Norm IS/IEC 62368-1:2023 auf Produkte der erweiterten Realität, einschließlich AR-, VR- und Mixed-Reality-Geräten, herausgegeben. Zudem wurden Anweisungen für den Übergang zur aktualisierten Norm am 9. März 2026 veröffentlicht.

12-MAR-26 Mehr lesen
Abstract background for news article
Indien
Indien flag

Das indische Telekommunikationsministerium legt die Bedingungen für die Aktivierung des 5925–6425-MHz-Bandes fest.

Das indische Telekommunikationsministerium hat die erforderlichen Schritte zur Aktivierung von Geräten im Frequenzband von 5925–6425 MHz für Inhaber gültiger ETA-Genehmigungen dargelegt. Vor der Aktivierung des Frequenzbands ist eine überarbeitete Autorisierung notwendig; der Prozess soll bis zum 5. April 2026 abgeschlossen sein.

12-MAR-26 Mehr lesen