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Konsultation zum technischen und politischen Rahmen für die lizenzfreie Nutzung im 6-GHz-Band

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03-DEC-20

Derzeit läuft die ISED-Konsultation zum technischen und politischen Rahmen für die lizenzfreie Nutzung des 6-GHz-Frequenzbands. Kommentare sind bis zum 19. Januar 2021 willkommen.

 ISED schlägt vor, den Betrieb von Innen- und Außen-RLANs mit sehr geringem Stromverbrauch im gesamten 5925-7125-MHz-Band zuzulassen, mit einem maximal zulässigen EIRP-Grenzwert von 14 dBm und einer maximal zulässigen spektralen Leistungsdichte von -8 dBm/MHz, vorbehaltlich der Nutzung eines konkurrenzbasierten Protokolls (z. B. Listen-before-talk).

 ISED schlägt vor, den Betrieb von Indoor-RLANs mit geringem Stromverbrauch im gesamten 5925-7125-MHz-Band mit einem maximal zulässigen EIRP-Grenzwert von 30 dBm und einer maximal zulässigen spektralen Leistungsdichte von 5 dBm/MHz zuzulassen, vorbehaltlich der Verwendung von a Konfliktbasiertes Protokoll (z. B. Listen-before-talk).

 ISED schlägt außerdem vor, den Betrieb von RLANs mit Standardleistung im Subband 5925–6425 MHz, im Subband 6425–6525 MHz und im Subband 6525–6875 MHz zuzulassen, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:

 · Der Betrieb im Innen- und Außenbereich wäre zulässig

 · Der maximal zulässige EIRP beträgt 36 dBm

 · Die maximal zulässige spektrale Leistungsdichte wäre auf 23 dBm/MHz begrenzt

 · Zugangspunkte mit Standardstrom dürften nur unter der Kontrolle eines automatisierten Frequenzkoordinierungssystems (AFC) betrieben werden

 · Der Betrieb wäre nur auf bestimmten Frequenzkanälen mit dem entsprechenden maximal zulässigen EIRP (bei oder unter 36 dBm) auf jedem der Kanäle zulässig, wie vom AFC-System vorgegeben

 Dies steht im Gegensatz zur FCC-Regel, da der Betrieb von Geräten mit Standardleistung auch im U-NII-6-Subband (6425–6525 MHz) vorgeschlagen wird

 Ausführliche Informationen finden Sie hier

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Singapur und Japan werden gegenseitige Anerkennungsprogramme für IoT-Cybersicherheitskennzeichnungen vereinbaren.

Singapur und Japan haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um ihre jeweiligen Zertifizierungssysteme für IoT-Cybersicherheit gegenseitig anzuerkennen. Dies erleichtert zertifizierten Smart-Geräten den Markteintritt in beiden Ländern. Die Vereinbarung vereinfacht die Zertifizierung für Hersteller, stärkt die Cybersicherheitsstandards und erhöht das Vertrauen der Verbraucher. Sie tritt am 1. Juni 2026 in Kraft und umfasst Geräte wie Smart-Home-Assistenten, Alarmanlagen und IoT-Hubs.

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India TEC veröffentlicht Nachtrag zu Ausnahmeregelungen für ausgewählte Parameter/Schnittstellen von ERs gemäß MTCTE

TEC hat einen Nachtrag herausgegeben, der eine allgemeine Befreiung von der Einreichung von Prüfberichten für bestimmte Parameter und Schnittstellen gemäß MTCTE bis zum 30.06.2026 oder bis auf Weiteres gewährt, vorbehaltlich der Einreichung einer Selbsterklärung zur Konformität gemäß dem beigefügten Anhang.

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Singapurs Anforderungen an die Cybersicherheitskennzeichnung für Heimrouter

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