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Bolivien aktualisiert Liste der homologationspflichtigen Ausrüstung

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02-FEB-26

Die bolivianische Regulierungs- und Steuerbehörde für Telekommunikation und Transport (ATT) hat eine aktualisierte Liste von Telekommunikationsgeräten veröffentlicht, die vor ihrer Vermarktung oder Inbetriebnahme im Land ein obligatorisches Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Diese Aktualisierung, die am 2. Januar 2025 abgeschlossen wurde, stellt sicher, dass die neuesten drahtlosen und Netzwerktechnologien den lokalen regulatorischen Rahmenbedingungen entsprechen.

Die aktualisierte Liste kategorisiert Geräte nach technischer Funktion und Anwendungsfällen und betrifft ein breites Spektrum von Herstellern. Zu den wichtigsten Gerätekategorien gehören:

  • Telefoniegeräte: Mobiltelefone, Festnetz-Funkgeräte und Satellitentelefone.
  • Rundfunktechnik: VHF/UHF-Sender, FM/AM- und Kurzwellensender sowie digitale Fernsehgeräte, die den ISDB-Tb- Standard nutzen.
  • Satellitenterminals: Einschließlich VSAT-, LEO- und MEO-Konstellationsterminals sowie LNB- und BUC-Konverter.
  • Netzwerk- und optische Hardware: Kabelgebundene und drahtlose Router, optische Netzwerkterminals (ONT) und Hochleistungs-Multiplexer (WDM/DWDM).
  • Spezialisierte Transceiver: Luftfahrt-, Schifffahrts- und Überwachungsradarsysteme sowie Mikrowellenfunkverbindungen.

 Wichtig zu beachten ist, dass Geräte, die frei nutzbare Frequenzbänder wie 2,4 GHz, 5 GHz, Wi-Fi und auch Bluetooth-Geräte verwenden, die nicht als Teil eines Telekommunikationsnetzes gelten, in Bolivien nicht mehr den Homologationsanforderungen unterliegen.

 Änderung – 6. Februar 2026

 Jüngste Klärungsbemühungen mit der Aufsichtsbehörde haben gezeigt, dass die von ATT derzeit kommenden Informationen verstreut und widersprüchlich sind , wobei operative Leitlinien vor der formellen Veröffentlichung durch die Aufsichtsbehörde weitergegeben werden.
 Eine lokale Bestätigung deutet darauf hin, dass der aktualisierte Geltungsbereich noch nicht durch einen offiziellen Regulierungsbeschluss veröffentlicht wurde . Bis dahin bleiben die bisherige Homologationsliste und die bisherigen Verfahren rechtskräftig , sodass Geräte weiterhin im Rahmen der bestehenden Regelungen homologiert werden können.
 Die offizielle Resolution zur Festlegung des neuen Geltungsbereichs wird voraussichtlich in etwa zwei Monaten erlassen.

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