Alle Neuigkeiten

europäische Union

Cybersicherheitsanforderungen für Funkgeräte für den EU-Markt

europäische Union Flag

02-NOV-22

Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 der Kommission wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Verordnung ergänzt die Anwendung der grundlegenden Anforderungen gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU.

 Artikel 3 (3) der Richtlinie 2014/53/EU legt Cybersicherheitsanforderungen für Funkgeräte fest, die Hersteller, Importeure und Händler erfüllen müssen, um ihre drahtlosen Geräte und Produkte in der EU zu vermarkten. Die drei wesentlichen Anforderungen sind:
  •  - Artikel 3 (3) (d) Netzschutz: Funkgeräte schädigen weder das Netz oder seine Funktion noch missbrauchen sie Netzressourcen und verursachen dadurch eine unzumutbare Verschlechterung des Dienstes.
  •  - Artikel 3 (3) (e) Schutz personenbezogener Daten und Privatsphäre: Funkgeräte verfügen über Sicherheitsvorkehrungen, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten und die Privatsphäre des Benutzers und des Teilnehmers geschützt sind.
  •  - Artikel 3 (3) (f) Schutz vor Betrug: Funkgeräte unterstützen bestimmte Funktionen, die den Schutz vor Betrug gewährleisten.

 Diese grundlegenden Anforderungen gelten für alle folgenden Funkgeräte:
  •  - Mit dem Internet verbundene Funkgeräte: Funkgeräte, die selbst über das Internet kommunizieren können, unabhängig davon, ob sie direkt oder über andere Geräte kommunizieren.
  •  - Funkgeräte, die ausschließlich für die Kinderbetreuung konzipiert oder bestimmt sind
  •  - Spielzeug und Babyphone
  •  - Funkgeräte, die dazu konzipiert oder bestimmt sind, an einem der folgenden Gegenstände getragen, daran befestigt oder daran aufgehängt zu werden:
    •  (i) alle Teile des menschlichen Körpers, einschließlich Kopf, Hals, Rumpf, Arme, Hände, Beine und Füße.
    •  (ii) jegliche Kleidung, einschließlich Kopfbedeckungen, Handschuhen und Schuhen, die von Menschen getragen wird.

 Diese Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft.

 Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Eleos Compliance bietet internationale RF-, EMV-, Sicherheits- und Green-Type-Zulassungsdienste für Funkkommunikationsprodukte an.

Eleos Compliance ist ein nachhaltiges, wertebasiertes Unternehmen, das umfangreiche Erfahrung im Bereich der drahtlosen Homologation mit hervorragendem Projektmanagement verbindet.

Für umfassende Unterstützung bei Ihren globalen Marktzugangsanforderungen oder regulatorischen Informationsanforderungen kontaktieren Sie uns bitte unter enquiries@eleoscompliance.com

Branchen-Updates

Neueste Nachrichten

Bleiben Sie den rasanten Veränderungen der HF- und EMV-Vorschriften weltweit immer einen Schritt voraus.

Alle Neuigkeiten durchsuchen
Abstract background for news article
Japan
Japan flag

Singapur und Japan werden gegenseitige Anerkennungsprogramme für IoT-Cybersicherheitskennzeichnungen vereinbaren.

Singapur und Japan haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um ihre jeweiligen Zertifizierungssysteme für IoT-Cybersicherheit gegenseitig anzuerkennen. Dies erleichtert zertifizierten Smart-Geräten den Markteintritt in beiden Ländern. Die Vereinbarung vereinfacht die Zertifizierung für Hersteller, stärkt die Cybersicherheitsstandards und erhöht das Vertrauen der Verbraucher. Sie tritt am 1. Juni 2026 in Kraft und umfasst Geräte wie Smart-Home-Assistenten, Alarmanlagen und IoT-Hubs.

01-APR-26 Mehr lesen
Abstract background for news article
Indien
Indien flag

India TEC veröffentlicht Nachtrag zu Ausnahmeregelungen für ausgewählte Parameter/Schnittstellen von ERs gemäß MTCTE

TEC hat einen Nachtrag herausgegeben, der eine allgemeine Befreiung von der Einreichung von Prüfberichten für bestimmte Parameter und Schnittstellen gemäß MTCTE bis zum 30.06.2026 oder bis auf Weiteres gewährt, vorbehaltlich der Einreichung einer Selbsterklärung zur Konformität gemäß dem beigefügten Anhang.

01-APR-26 Mehr lesen
Abstract background for news article
Singapur
Singapur flag

Singapurs Anforderungen an die Cybersicherheitskennzeichnung für Heimrouter

Die Cybersicherheitsbehörde Singapurs erhöht die obligatorischen Cybersicherheitsanforderungen für Heimrouter bis Ende 2027 auf CLS-Level 2.

01-APR-26 Mehr lesen