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Tunesien

Neuer Erlass erlaubt Nutzung des 6-GHz-Bandes für WLAN

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30-DEC-24

Am 10. Dezember 2024 erließ der tunesische Minister für Kommunikationstechnologien ein Dekret zur Regulierung von Telekommunikationsgeräten mit geringer Leistung und kurzer Reichweite. Die Regelung gilt für Geräte, die im Frequenzbereich von 5925 bis 6425 MHz betrieben werden, wobei die Leistungsgrenzen gemäß den europäischen Normen (EN 303 687) auf 200 mW begrenzt sind.

Das Ziel besteht darin, sich an internationale Normen anzupassen, die Netzwerkintegrität sicherzustellen und eine sichere und effiziente Nutzung des Spektrums für Kommunikationsgeräte in Innenräumen zu fördern.

Das Dekret bekräftigt bisherige Gesetze und ist nun offiziell in Kraft.

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Algerien führt neuen Regulierungsrahmen für die Homologation elektronischer Geräte ein

Algerien hat das Exekutivdekret Nr. 26-97 erlassen, mit dem aktualisierte Verfahren und technische Anforderungen für die Typgenehmigung aller Funk- und Endgeräte festgelegt werden.

12-MAR-26 Mehr lesen
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Indiens BIS veröffentlicht Umsetzungsrichtlinien für IS/IEC 62368-1:2023

Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat Leitlinien zur Anwendung der Norm IS/IEC 62368-1:2023 auf Produkte der erweiterten Realität, einschließlich AR-, VR- und Mixed-Reality-Geräten, herausgegeben. Zudem wurden Anweisungen für den Übergang zur aktualisierten Norm am 9. März 2026 veröffentlicht.

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Indien
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Das indische Telekommunikationsministerium legt die Bedingungen für die Aktivierung des 5925–6425-MHz-Bandes fest.

Das indische Telekommunikationsministerium hat die erforderlichen Schritte zur Aktivierung von Geräten im Frequenzband von 5925–6425 MHz für Inhaber gültiger ETA-Genehmigungen dargelegt. Vor der Aktivierung des Frequenzbands ist eine überarbeitete Autorisierung notwendig; der Prozess soll bis zum 5. April 2026 abgeschlossen sein.

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