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Tunesien

Neuer Erlass erlaubt Nutzung des 6-GHz-Bandes für WLAN

Tunesien Flag

30-DEC-24

Am 10. Dezember 2024 erließ der tunesische Minister für Kommunikationstechnologien ein Dekret zur Regulierung von Telekommunikationsgeräten mit geringer Leistung und kurzer Reichweite. Die Regelung gilt für Geräte, die im Frequenzbereich von 5925 bis 6425 MHz betrieben werden, wobei die Leistungsgrenzen gemäß den europäischen Normen (EN 303 687) auf 200 mW begrenzt sind.

Das Ziel besteht darin, sich an internationale Normen anzupassen, die Netzwerkintegrität sicherzustellen und eine sichere und effiziente Nutzung des Spektrums für Kommunikationsgeräte in Innenräumen zu fördern.

Das Dekret bekräftigt bisherige Gesetze und ist nun offiziell in Kraft.

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