Die Regulierungsbehörde der Demokratischen Republik Kongo – Autorité de Régulation de la Poste et des Télécommunications du Congo (ARPTC) – hat jetzt die Entscheidung Nr. 065/ARPTC/CLG/2019 veröffentlicht.
Abhängig vom Gerätetyp sind Gültigkeitszeiträume definiert. Antennen und Geräte, die in Telekommunikationsnetzen und Rundfunksendern betrieben werden, haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und alle anderen nicht ausgenommenen Geräte haben eine Genehmigungsgültigkeit von 2 Jahren.
Die Entscheidung Nr. 065/ARPTC/CLG/2019 bestätigt außerdem, dass für verschiedene Geräte Ausnahmen von der Typgenehmigung gelten, insbesondere für Funkanlagen, die ausschließlich aus Geräten mit geringem Stromverbrauch und geringer Reichweite bestehen.
Die neue Verordnung veröffentlicht auch neue Kennzeichnungsanforderungen für zugelassene Geräte, die nun ein unlösbares Etikett mit der Genehmigungsnummer und dem Genehmigungsdatum, der Identifizierung des Modells und der Charge oder der Seriennummer, der Hersteller- oder Lieferantenidentifikation und einem Hinweis darauf benötigen, ob das Gerät an ein Gerät angeschlossen werden soll öffentliches Netzwerk oder nicht.