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TRA-Updates zur Regulierung von Telekommunikationsgeräten

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01-AUG-24

Die omanische Regulierungsbehörde für Telekommunikation hat in ihrem Amtsblatt eine Änderung der Vorschriften für die Organisation und Akkreditierung von Kommunikationsgeräten veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen dieser Vorschriften sind:

 1. Änderung der Gültigkeitsdauer des Typgenehmigungszertifikats auf vier (4) Jahre. Diese Gültigkeitsdauer gilt auch für TA-Zertifikate, die vor der Umsetzung dieser Entscheidung ausgestellt wurden. Die neue Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstellungsdatum des Zertifikats. Dieselbe Gültigkeitsdauer gilt für Erneuerungen. Erneuerungen müssen vor Ablauf des Zertifikats und nach Zahlung der entsprechenden Gebühren bei der Behörde beantragt werden, andernfalls wird das Zertifikat nicht mehr als gültig angesehen.

 2. Es ist zwingend erforderlich, bei der Behörde einen Änderungsantrag für ein bereits ausgestelltes TA-Zertifikat einzureichen, wenn:
 a. Der Standort der Fabrik hat sich geändert.
 b. Der Markenname oder Modellname hat sich geändert, jedoch keine Änderungen in Bezug auf die Art des Geräts.
 c. Dem Gerät wird eine neue Funktion hinzugefügt, die das ursprüngliche Erscheinungsbild und die Beschaffenheit des Geräts nicht beeinträchtigt.

 3. Neue Richtlinien zur Gerätekennzeichnung mit neuen Etikettenanforderungen und neuem Design.

 4. Änderung der TA-Gebühren für die Ausstellung von TA-Zertifikaten und TA-Verlängerungszertifikaten.

 Die Originalquelle finden Sie hier . Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot für die Ausstellung/Verlängerung von Oman TRA-Zertifikaten erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter: enquiries@eleoscompliance.com


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Die US-amerikanische FCC präzisiert die Einbeziehung modularer Sender in die Liste der abgedeckten Geräte.

Die FCC hat klargestellt, dass Geräte mit modularen Sendern unter die Liste der betroffenen Geräte fallen und nicht mehr zugelassen werden können. Die Behörde wird zudem bereits zugelassene Geräte einschränken, um deren Vermarktung und Einfuhr zu verhindern. Die Regelung tritt am 26. Dezember 2025 in Kraft.

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