Die aktualisierten Leitlinien, die die vorherigen Versionen – insbesondere die aus den Jahren 2015 und 2005 – ersetzen, führen die folgenden wesentlichen Änderungen ein:
- Gültigkeit des Zertifikats: Die Gültigkeitsdauer des Typgenehmigungszertifikats wurde von 10 auf 3 Jahre verkürzt. Für Verlängerungen gelten die gleichen Bedingungen wie für einen Neuantrag.
- Zertifikatsinhalt: Das Zertifikat enthält jetzt detaillierte Informationen zu Produktspezifikationen, geltenden Normen und relevanten Verwaltungsdetails.
- Ausnahme von der Zulassungspflicht: Bestimmte Gerätetypen, wie beispielsweise Tonübertragungsgeräte und Geräte, die der Landesverteidigung oder der öffentlichen Sicherheit dienen, sind nun von der Typgenehmigungspflicht ausgenommen.
- Gebührenordnung: Die Gebührenordnung wurde überarbeitet und umfasst nun zusätzlich zur technologieabhängigen Genehmigungsgebühr eine Antragsgebühr und eine Gebühr für die Probenprüfung (sofern zutreffend).
- Gültigkeit bestehender Zertifikate: Zertifikate, die unter den bisherigen Regelungen ausgestellt wurden, behalten bis zu ihrem angegebenen Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Eleos Compliance .