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Neue GURL für SRDs in Neuseeland

Neuseeland Flag

11-NOV-20

Am 6. November 2020 trat in Neuseeland eine neue Mitteilung zu den Funkkommunikationsvorschriften (Allgemeine Benutzerfunklizenz für Geräte mit geringer Reichweite) aus dem Jahr 2020 in Kraft, die Sie hier finden können.

 Gegenüber der Vorgängerversion (2019) wurden folgende Änderungen vorgenommen:

 - eine neue Bestimmung, die die Nutzung des Frequenzbereichs 0,1485 – 30 MHz für drahtlose Energieübertragungssysteme und Induktionsschleifensysteme zur Erkennung von Fremdkörpern ermöglicht.

 - eine neue Bestimmung, die die Nutzung des Frequenzbereichs 1785 – 1805 MHz für drahtlose Mikrofone, In-Ear-Monitore oder drahtlose Audiosender ermöglicht.

 - eine Änderung bei 5150 – 5350 MHz zur Umsetzung der WRC-19-Resolution 229. Diese Änderung ermöglicht die Verwendung von WLAN im Freien und einen Leistungspegel von bis zu 0 dBW.

 - eine neue Bestimmung, die die Nutzung des Frequenzbereichs 13,553 – 13,567 MHz für RFID-Sender ermöglicht.



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Bleiben Sie den rasanten Veränderungen der HF- und EMV-Vorschriften weltweit immer einen Schritt voraus.

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EU REDCA bittet um Feedback zum aktualisierten Leitfaden zur Funkanlagenrichtlinie

Die EU-Vereinigung zur Einhaltung der Funkgeräterichtlinie (REDCA) hat eine Konsultationsphase eröffnet, um Beiträge von Interessengruppen zum neuesten Entwurf des RED-Leitfadens einzuholen. Stellungnahmen werden bis Mitte Januar 2026 entgegengenommen.

08-DEC-25 Mehr lesen
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Irak
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Irak führt neue Vorschriften für Geräte ein, die im 446,0-446,2 MHz-Band arbeiten.

Die irakische Kommunikations- und Medienkommission (CMC) hat eine neue Verordnung, TR12, veröffentlicht, in der die technischen Anforderungen und das Typgenehmigungsverfahren für PMR446-Geräte, die im Frequenzband 446,0-446,2 MHz arbeiten, beschrieben werden.

08-DEC-25 Mehr lesen
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Papua-Neuguinea
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NICTA-Update zur Gültigkeit von Typgenehmigungszertifikaten

Die Nationale Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologie (NICTA) von Papua-Neuguinea hat ihr Typgenehmigungsverfahren aktualisiert. Zertifikate, die ab 2025 über das neue Online-Typgenehmigungssystem (TAOS) ausgestellt werden, haben nun eine einheitliche Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Zertifikate, die zwischen 2022 und 2025 ausgestellt wurden, wurden entsprechend dieser Gültigkeitsdauer neu ausgestellt. Zertifikate, die vor 2022 ausgestellt wurden, gelten als abgelaufen und müssen durch einen formellen Antrag erneuert werden.

08-DEC-25 Mehr lesen