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IFT klassifiziert den Frequenzbereich 5925–6425 MHz als lizenzfreies Spektrum

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21-FEB-23

Das Plenum der Bundesanstalt für Telekommunikation (IFT) hat am 16. Februar 2023 die Einstufung des Frequenzbereichs 5925-6425 MHz als freies Spektrum bekannt gegeben, das eine Nutzung durch die Allgemeinheit ohne die Notwendigkeit einer Konzession oder Genehmigung ermöglicht Das Institut. Die klassifizierten 500 MHz ermöglichen die Bereitstellung neuer Dienste mit der in Mexiko als WiFi-6E bekannten Technologie. Mit der Zuweisung dieses Segments wird sich die Menge des Spektrums für WLAN-Dienste im Land praktisch verdoppeln und zusätzlich zu den bereits von diesen Systemen genutzten 2,4-GHz- und 5-GHz-Bändern hinzukommen.


 Es ist wichtig zu beachten, dass das Segment 5925–6425 MHz Teil des 6-GHz-Bandes ist, in dem der WiFi-6E-Standard und die Weiterentwicklung zu WiFi-7 betrieben werden, was viel schnellere Internet-Zugangsverbindungen mit größeren Übertragungskanälen ermöglichen wird Kapazität und geringere Latenz als bei früheren Versionen dieser Technologien.


 Das IFT führte verschiedene Aktionen durch, um Informationen, Meinungen und Vorschläge zu Perspektive, Auswirkungen und zukünftiger Nutzung dieses Bandes sowohl aus der Industrie als auch aus der Wissenschaft und der breiten Öffentlichkeit zu sammeln. Dazu gehörten die öffentliche Konsultation zum „Fragebogen zum Frequenzband 5.925–7.125 MHz“ und die öffentliche Konsultation zum „Entwurf einer Vereinbarung, mit der das Plenum der Bundesanstalt für Fernmeldewesen das Frequenzband 5925–7.125 MHz als freies Spektrum einstuft und erlässt die technischen Betriebsbedingungen der Band.“


 Es ist zu beachten, dass dieses lizenzfreie Spektrum unter den Betriebsbedingungen für Systeme mit geringer Leistung im Innenbereich und Systeme mit sehr geringer Leistung sowohl im Innen- als auch im Außenbereich verwendet werden kann. Die vom Plenum angenommene Vereinbarung enthält jedoch keine Festlegung zur Verwendung im Freien, die Gegenstand einer Prüfung durch das Institut sein wird.

 Die offizielle Ankündigung finden Sie unter folgendem Link


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