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Mexiko widerruft Einfuhrgenehmigungen und stellt normale Verfahren wieder her.

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02-JUN-23

Mexiko hat beschlossen, zwei während der Covid-19-Pandemie erteilte Einfuhrgenehmigungen aufzuheben und damit die normalen Verfahren für die Einfuhr von Produkten in das Land wiederherzustellen. Das Wirtschaftsministerium (SE) erließ am 25. Mai 2023 einen Beschluss (DGN.191.01.2023.1221 / DGFCCE.516.2023.1345), mit dem die folgenden von der Generaldirektion für Handelserleichterung und Außenhandel (DGFCCE) und dem General veröffentlichten Beschlüsse für nichtig erklärt wurden Normungsdirektion (DGN):


 Folio 414.2020.827 – Ursprünglich am 26. März 2020 veröffentlicht, erlaubte diese Genehmigung die Einfuhr von Produkten nach dem 27. März 2020, sofern die Anträge bei einer Zertifizierungsstelle (OC) oder Verifizierungsstelle unter Verwendung einer bereitgestellten Folionummer von eingereicht wurden die EG.


 Folio 414.2020.963 – Ursprünglich am 14. April 2020 veröffentlicht, erlaubte diese Genehmigung die Einfuhr von Produkten nach dem 27. März 2020, wenn die Anträge bei einem Prüflabor unter Verwendung einer vom Labor bereitgestellten Folionummer eingereicht wurden.


 Die DGFCCE und die DGN haben diese Maßnahme ergriffen, da die Umstände, die die Umsetzung dieser Genehmigungen während der Pandemie rechtfertigten, nicht mehr gültig sind. Infolgedessen laufen die bestehenden, im Aduana-Normas-System registrierten Genehmigungen am 23. August 2023 aus.

 Die zuständige Behörde hat am 25. Mai 2023 offiziell bekannt gegeben, dass die außergewöhnlichen Erleichterungen für die Zollabfertigung von Waren, die der Einhaltung der offiziellen mexikanischen Standards (NOM) unterliegen und die nur die Verwendung eines formellen Antragsformulars erlaubten, außer Kraft gesetzt wurden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich der Betrieb der Konformitätsbewertungsstellen wieder normalisiert hat und die Umstände, die zu diesen temporären Einrichtungen geführt haben, nicht mehr bestehen.

 Folglich wird eine Frist von 30 Werktagen für die Einreichung von Genehmigungsanträgen bei den Konformitätsbewertungsstellen ab dem Datum der Veröffentlichung der offiziellen Bekanntmachung, d. h. spätestens am 6. Juli 2023, festgelegt. Nach diesem Datum werden die Einfuhrgenehmigungen ordnungsgemäß registriert auf dem entsprechenden offiziellen Portal läuft am 23. August 2023 ab.

 Den offiziellen Beschluss zur Aufhebung der Genehmigungen finden Sie unter folgendem Link: https://www.snice.gob.mx/~oracle/SNICE_DOCS/OFICIO-51620231345-NOMS_20230525-20230525.01.2023.1221_516.2023.1345.pdf

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