Zu den wichtigsten Punkten des Vorschlags gehören eine mögliche Änderung von Artikel 7 zur Nichtübertragbarkeit und die mögliche Einbeziehung von Importeuren, die die Konformitätsbescheinigungen nutzen könnten
Die Ankündigung, Anweisungen zum Einreichen von Kommentaren und weitere Details zu den vorgeschlagenen Änderungen finden Sie unter dem folgenden Link.
http://www.ift.org.mx/comunicacion-y-medios/comunicados-ift/es/el-ift-somete-consulta-modificaciones-al-procedimiento-de-evaluacion-de-la-conformidad-en
Die Konsultation läuft bis zum 19. Juni.
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