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Öffentliche Konsultation zu den Richtlinien zur Verwendung des IFT-Siegels für zugelassene Produkte

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14-AUG-23

Das Bundesinstitut für Telekommunikation (IFT) lädt die Öffentlichkeit ein, zu seinem „Entwurf von Richtlinien für die Verwendung des IFT-Siegels auf homologierten Telekommunikations- oder Rundfunkprodukten, -geräten, -geräten oder -apparaten“ beizutragen. Diese Initiative steht im Einklang mit dem Engagement von IFT für Transparenz bei Regulierungsprozessen. Ziel ist es, Feedback, Kommentare und Vorschläge von Einzelpersonen und Organisationen zu sammeln, die an diesem Regulierungsvorschlag interessiert sind.


 Die vorgeschlagenen Richtlinien zielen darauf ab, ein erkennbares visuelles Element in die Kennzeichnung oder Etikettierung zertifizierter Produkte einzuführen. Darüber hinaus besteht die Absicht, spezifische Bestimmungen festzulegen, die die Verwendung des IFT-Siegels durch Inhaber von Homologationszertifikaten sowie durch Importeure, Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen regeln. Die bedeutendste Änderung besteht in der obligatorischen Anbringung des IFT-Logos, der Erwähnung von „IFT“ und der Homologationsnummer auf allen Produkten, die die Zulassung des Instituts erhalten haben. Es ist zu beachten, dass Produkte, die vor der Umsetzung der Richtlinien eine Zulassung erhalten haben, sowie solche, die sich bereits im Zertifizierungsprozess befinden, von dieser Anforderung ausgenommen sind.


 Der Konsultationszeitraum erstreckt sich vom 4. August 2023 bis zum 2. Oktober 2023 und umfasst 60 Tage. Die offizielle Veröffentlichung finden Sie unter folgendem Link .

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