Alle Neuigkeiten

vereinigte Staaten von Amerika

Die FCC hat eine neue Regelung für das Wi-Fi-6-GHz-Band für Geräte mit sehr geringem Stromverbrauch (VLP) vorgeschlagen.

vereinigte Staaten von Amerika Flag

05-OCT-23

Am 28. September 2023 – Die Federal Communications Commission (FCC) hat einen neuen Bericht und eine neue Anordnung herausgegeben, um den Betrieb von Geräten mit sehr geringem Stromverbrauch (VLP) im 6-GHz-WLAN-Band zu ermöglichen.

Was der Bericht und die Anordnung bewirken würden:
 · Ermöglicht den Betrieb nicht lizenzierter Geräte mit sehr geringem Stromverbrauch in den Abschnitten U-NII-5 (5,925–6,425 GHz) und U-NII-7 (6,525–6,875 GHz) des 6-GHz-Bands.
 · Die Geräte mit sehr geringem Stromverbrauch dürfen überall im Innen- und Außenbereich betrieben werden, ohne dass sie unter der Kontrolle eines Frequenzkoordinierungssystems stehen.
 · Die Geräte mit sehr geringem Stromverbrauch werden mit Leistungspegeln betrieben, die eine Koexistenz mit den etablierten Betrieben im Band ermöglichen: 14 dBm EIRP und eine spektrale Leistungsdichte von -5 dBm/MHz EIRP.
 · Die VLP-Geräte müssten eine Sendeleistungssteuerung verwenden, dürften nicht als Teil einer festen Außeninfrastruktur betrieben werden und müssten dem Betrieb über 6105 MHz Vorrang vor dem Betrieb zwischen 5925 MHz und 6105 MHz einräumen.

Was die weitere Bekanntmachung der vorgeschlagenen Regelsetzung bewirken würde:
 · Schlägt vor, Geräten mit sehr geringem Stromverbrauch auch den Betrieb in den Abschnitten U-NII-6 (6,425–6,525 GHz) und U-NII-8 (6,875–7,125 GHz) des 6-GHz-Bandes zu ermöglichen.
 · Schlägt vor, den Betrieb von Geräten mit sehr geringem Stromverbrauch über das 6-GHz-Band bei höheren Leistungspegeln zu ermöglichen und dabei von einem Geofencing-System gesteuert zu werden. Das Geofencing-System würde Provisionsdatenbanken nutzen, um Sperrzonen einzurichten, um etablierte lizenzierte Dienste zu schützen.
 · Bittet um einen Kommentar dazu, ob es Kunden gestattet wird, an nicht lizenzierten 6-GHz-Zugangspunkten mit geringem Stromverbrauch für den Innenbereich direkt miteinander zu kommunizieren. Derzeit verbieten die nicht lizenzierten 6-GHz-Regeln die direkte Kommunikation zwischen Client-Geräten.

 Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.


Eleos Compliance bietet internationale RF-, EMV-, Sicherheits- und Green-Type-Zulassungsdienste für Funkkommunikationsprodukte an.

Eleos Compliance ist ein nachhaltiges, wertebasiertes Unternehmen, das umfangreiche Erfahrung im Bereich der drahtlosen Homologation mit hervorragendem Projektmanagement verbindet.

Für umfassende Unterstützung bei Ihren globalen Marktzugangsanforderungen oder regulatorischen Informationsanforderungen kontaktieren Sie uns bitte unter enquiries@eleoscompliance.com

Branchen-Updates

Neueste Nachrichten

Bleiben Sie den rasanten Veränderungen der HF- und EMV-Vorschriften weltweit immer einen Schritt voraus.

Alle Neuigkeiten durchsuchen
Abstract background for news article
Malaysia
Malaysia flag

Malaysia MCMC-Klassenzuweisung Nr. 2 von 2025 in Kraft.

Diese Kursaufgabe des malaysischen MCMC beschreibt die Vorschriften, Frequenzbänder und Leistungsgrenzen für verschiedene lizenzfreie Funkkommunikationsgeräte, darunter SRDs, RFID, UWB und Fahrzeugradar. Sie beschreibt detailliert die Zertifizierungsanforderungen, einschließlich Kennzeichnung und spezifischer Ausnahmen, und tritt am 24. Juni 2025 in Kraft.

31-JUL-25 Mehr lesen
Abstract background for news article
Indonesien
Indonesien flag

Indonesien hat einen neuen Verordnungsentwurf für Land Mobile Radio (LMR)-Geräte vorgeschlagen

Das indonesische Ministerium für Kommunikation und Digitales hat den Entwurf eines Ministerialerlasses veröffentlicht, der neue technische Standards für Land Mobile Radio (LMR)-Telekommunikationsgeräte vorsieht. Der Vorschlag zielt darauf ab, die aktuellen Vorschriften an den technologischen Fortschritt anzupassen.

31-JUL-25 Mehr lesen
Abstract background for news article
Zollunion
Zollunion flag

EAC-Vorschriften zur Energieeffizienz auf den 1. September 2028 verschoben.

Das Inkrafttreten der technischen Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz ТР ЕАЭС 048/2019 von energieverbrauchenden Geräten wurde verschoben.

30-JUL-25 Mehr lesen