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Jordanien

Neue Typgenehmigungsverordnung

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17-SEP-24

Die jordanische Telekommunikationsregulierungskommission (TRC) hat eine neue Verordnung erlassen: „ Anweisungen zu den Bedingungen und Verfahren für die Erlangung der Typgenehmigung für Telekommunikationsgeräte und zur Regulierung ihrer Einfuhr in das Königreich “. Diese Verordnung tritt am 15. September 2024 in Kraft.

 Die wichtigsten Änderungen im Typgenehmigungsverfahren sind:
  • Die Gültigkeit des Zertifikats wird von 3 auf 1 Jahr verkürzt.
  • Neue Kennzeichnungsanforderungen : Das Etikett sollte den Herstellernamen, die Marke, den Handelsnamen, das Modell und die IMEI für Mobilgeräte enthalten.
  •  Alle Produkte, die nur Bluetooth unterstützen, sind von der Typgenehmigung ausgenommen
  •  Drucker, Kameras und Desktop-Computer ohne HF-Funktionen oder mit Funksendern mit geringer drahtloser Ausgangsleistung sind alle von der Typgenehmigung ausgenommen .

 Unter folgendem Link können Sie die neue Regelung einsehen:
 613aa18a-a4e9-4fcc-812a-95b1c145b88d المملكة.pdf (trc.gov.jo)

 Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.


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