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Indonesien

SDPPI legt technische Standards für nicht-zellulares LPWAN fest

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09-JAN-24

Im Anschluss an eine frühere öffentliche Konsultation zu den technischen Standards für Telekommunikationsgeräte für nichtzellulare Low-Power-Wide-Area-Netzwerke hat das Ministerium für Kommunikation und Informatik der Republik Indonesien (SDPPI) KOMINFO Keputusan ( KOINFO-Dekret ) Nr. 05 vom 3. Januar 2024 veröffentlicht .

Diese Entscheidung des SDPPI besteht aus folgenden Punkten:

  1. 1.- Festlegung technischer Standards für nicht-zellulare LPWAN-Telekommunikationsgeräte gemäß diesem Ministerialdekret-Anhang.

  2. 2.- Nicht-zellulare LPWAN-Telekommunikationsgeräte müssen dauerhaft werkseitig gesperrt sein, sodass sie nur im in diesem Ministerialerlass festgelegten Funkfrequenzband betrieben werden können.

  3. 3.- Die Einhaltung der technischen Standards für nicht-zellulare LPWAN-Telekommunikationsgeräte, wie im ersten Absatz dieser Entscheidung festgelegt , wird durch Zertifikate von Telekommunikationsgeräten gemäß den Bestimmungen der Gesetze und Vorschriften nachgewiesen.

  4. 4.- Die Einhaltung der technischen Standards für nicht-zellulare LPWAN-Telekommunikationsgeräte, wie im ersten Absatz dieser Entscheidung in Bezug auf nichtionisierende Strahlung festgelegt, wird durch einen separaten Ministerialerlass festgelegt.

  5. 5.- Die Einhaltung der technischen Standards für nicht-zellulare LPWAN-Telekommunikationsgeräte gemäß dem ersten Absatz dieser Entscheidung bezüglich der Anforderungen an die Immunität bei elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV) wird durch einen separaten Ministerialerlass festgelegt.

  6. 6.- Testberichte für nicht-zellulare LPWAN-Telekommunikationsgeräte, die vor dem Inkrafttreten dieses Ministerialerlasses ausgestellt wurden, können weiterhin zur Zertifizierung von Telekommunikationsgeräten und/oder Telekommunikationsgeräten eingereicht werden, solange diese Berichte nicht im Widerspruch zu diesem Ministerialerlass stehen und/oder oder die Bestimmungen von Gesetzen und Vorschriften.

  7. 7.- Dieser Ministerialerlass tritt am Tag seiner Inkraftsetzung ( 3. Januar 2024 ) in Kraft.

 Um auf den vollständigen Ministerbeschluss und seine Anhänge zuzugreifen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

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