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KOMDIGI öffnet 6-GHz-WLAN-Bänder

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25-MAR-25

Das indonesische Ministerium für Kommunikation und Digitales (KOMDIGI) hat mit Erlass Nr. 12 von 2025, gültig ab 15. Januar 2025, die Nutzung des Frequenzbands 5925–6425 MHz für Radio Local Area Network (RLAN)-Anwendungen offiziell freigegeben. Diese Regelung erlaubt den Betrieb von Technologien wie Wi-Fi 6E innerhalb dieses 6-GHz-Bandes.

 Das Dekret legt die technischen Standards für diese Geräte fest und kategorisiert sie in Low Power Indoor (LPI) und Very Low Power (VLP). Der Frequenzbereich für 6-GHz-WLAN in Indonesien liegt zwischen 5925 und 6425 MHz.
 Bei Low Power Indoor (LPI)-Geräten ist die maximale Sendeleistung auf 23 dBm (200 mW) EIRP begrenzt. LPI-Geräte dürfen ausschließlich in Innenräumen verwendet und mit Wechselstrom betrieben werden. Die Verwendung von Batterien für Access Points ist verboten. Auch der Einsatz in Drohnen oder Fahrzeugen ist nicht gestattet.
 Geräte mit sehr geringer Leistung (VLP) haben eine maximale Sendeleistung von 14 dBm (25 mW) EIRP. VLP-Geräte sind für den Einsatz in Innenräumen und im Tethering-Modus zugelassen. Client-Geräte dürfen über einen Zugangspunkt mit Wechselstrom (nur zum Laden) oder mit Batterie betrieben werden. Sie dürfen jedoch nicht in Drohnen eingesetzt werden.

 Die Verordnung erlaubt Kanalbandbreiten bis zu 320 MHz. Alle Geräte im 6-GHz-Band müssen integrierte Antennen verwenden, wetterfeste Gehäuse sind verboten. Grenzwerte für Außerband- und Nebenaussendungen sind ebenfalls definiert. Die Software und Firmware dieser Geräte dürfen keine Änderungen des Ländercodes, der Arbeitsfrequenz, der HF-Ausgangsleistung oder anderer Hochfrequenzparameter zulassen, die gegen die technischen Standards verstoßen würden.

 In den ersten 12 Monaten nach Inkrafttreten des Dekrets (bis 15. Januar 2026) müssen Tests von 6-GHz-RLAN-Geräten im Center for Telecommunication Device Testing (BBPPT) durchgeführt werden. Anschließend stehen die Tests sowohl inländischen als auch internationalen Testzentren offen, die ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung (MRA) mit Indonesien haben. Testberichte, die vor dem 15. Januar 2025 auf Grundlage der alten Verordnung (Perdirjen SDPPI Nr. 2 von 2019) erstellt wurden, können bis zum 15. Juli 2025 für die Zertifizierung verwendet werden, sofern die erforderlichen Parameter zur Erfüllung der neuen Anforderungen hinzugefügt werden. Testberichte, die zwischen dem 15. Januar 2025 und dem 15. Juli 2025 unter der alten Verordnung ausgestellt wurden, sind nur bis zum 15. Juli 2025 für die Zertifizierung unter der alten Verordnung gültig. Testberichte, die nach dem 15. Januar 2025 mit Bezug auf dieses neue Dekret Nr. 12 von 2025 ausgestellt wurden, sind ohne Einschränkung für den Zertifizierungsprozess gültig.

 Die Originalquelle finden Sie hier . Für weitere Informationen zu den Änderungen und deren Auswirkungen auf Ihre zukünftigen Typgenehmigungsprojekte kontaktieren Sie uns bitte unter enquiries@eleoscompliance.com.


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