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Das indische Verkehrsministerium veröffentlicht einen Entwurf zur Änderung der Vorschriften zur Cybersicherheit im Telekommunikationsbereich für 2025

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28-OCT-25

Am 24. Juni 2025 veröffentlichte das indische Ministerium für Telekommunikation (DoT) den Entwurf der Änderungsvorschriften für Telekommunikation (Telecom Cyber Security) 2025 und bat die Öffentlichkeit um Stellungnahme innerhalb von 30 Tagen. Der Entwurf stärkt den Datenschutz und führt neue Verfahren zur Überprüfung von Telekommunikationskennungen und zur Verwaltung von IMEI-Datenbanken ein.

 Highlights / Änderungen:

  •  – Der Verordnungsentwurf ändert die Telekommunikationsvorschriften (Telecom Cyber Security) von 2024, die im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes von 2023 erlassen wurden.
  •  - Neue Definitionen eingeführt, darunter Telecommunication Identifier User Entity (TIUE) und Mobile Number Validation (MNV) Platform.
  •  - Die MNV-Plattform wird von der Zentralregierung eingerichtet, um autorisierten Stellen und Lizenznehmern die Überprüfung von Telekommunikationskennungen (wie Mobiltelefonnummern) zu ermöglichen.
  •  – Fügt Bestimmungen zur vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung von Kennungen hinzu, die ein Cybersicherheitsrisiko darstellen.
  •  - Stärkt das IMEI-Management, indem Hersteller und Importeure dazu verpflichtet werden, Gerätekennungen zu überprüfen und zu registrieren, und die Verwendung manipulierter oder doppelter IMEIs eingeschränkt wird.
  •  - Öffentliche Kommentare können innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt (24. Juni 2025) an den Joint Secretary (Telecom) des Kommunikationsministeriums übermittelt werden.

 Für bestehende Lizenznehmer:

  •  - Überprüfen Sie anstehende Compliance-Pflichten im Zusammenhang mit der Kennungsvalidierung, der Datenübermittlung und der Zusammenarbeit mit der MNV-Plattform.
  •  - Sicherstellen, dass interne Prozesse und IT-Systeme den Überprüfungsanforderungen und Datensicherheitsverpflichtungen gemäß den geänderten Regeln gerecht werden können.

 Für Gerätehersteller/Importeure:

  •  - Vor dem Verkauf oder Import von Telekommunikationsgeräten müssen die neuen Anforderungen zur IMEI-Registrierung und -Verifizierung eingehalten werden.
  •  – Erforderlich, um Behörden bei der Untersuchung manipulierter Geräte oder geklonter IMEI-Nummern zu unterstützen.

 Datum des Inkrafttretens:

 - Die Änderungsvorschriften für Telekommunikation (Telecom Cyber Security) von 2025 treten nach Prüfung der öffentlichen Kommentare mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

 Referenzlink:


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