Das Büro der Kommunikationsbehörde (OFTA) Hongkongs hat seine neue Frequenzzuteilungstabelle für Januar 2021 veröffentlicht und damit die Version vom April 2020 aktualisiert.
Zu den Änderungen gehören:
a) Aktualisierungen im maritimen Mobilfunkband um 156 MHz bis 162 MHz
b) Aktualisierungen zur Berücksichtigung der WRC-19, größtenteils, aber nicht ausschließlich in den Anmerkungen, einschließlich:
Hinweis [1]: Im maritimen Mobilfunkdienst sind die Frequenzbänder 415 – 495 kHz und 505 – 526,5 kHz auf die Funktelegrafie beschränkt und dürfen gemäß der aktuellsten Fassung der Empfehlung ITU-R M auch für das NAVDAT-System genutzt werden. 2010, vorbehaltlich einer Vereinbarung zwischen interessierten und betroffenen Verwaltungen. NAVDAT-Sendestationen sind auf Küstenstationen beschränkt.
Hinweis [2]: Das Frequenzband 495–505 kHz wird für das internationale NAVDAT-System verwendet, wie in der neuesten Version der Empfehlung ITU-R M.2010 beschrieben. NAVDAT-Sendestationen sind auf Küstenstationen beschränkt.
Hinweis [1]: Frequenzen in den Frequenzbändern 4063 - 4123 kHz und 4130 - 4438 kHz dürfen ausnahmsweise von Stationen des festen Dienstes genutzt werden, die nur innerhalb der Grenzen des Landes, in dem sie sich befinden, kommunizieren und deren mittlere Leistung nicht übersteigt 50 W, unter der Voraussetzung, dass keine schädlichen Störungen des maritimen Mobilfunkdienstes verursacht werden.
Hinweis [2]: Im Frequenzbereich 5470 - 5725 MHz beanspruchen Stationen im Mobilfunkdienst keinen Schutz vor Funkortungsdiensten. Die Funkbestimmungsdienste dürfen dem Mobilfunkdienst keine strengeren Bedingungen auferlegen als die in Resolution 229 (Rev.WRC-19) der Funkordnung festgelegten.
Anmerkung [3]: Das Frequenzband 24,25 – 27,5 GHz ist für die Nutzung durch Verwaltungen vorgesehen, die die terrestrische Komponente der internationalen mobilen Telekommunikation (IMT) implementieren möchten.
Anmerkung [2]: Das Frequenzband 66–71 GHz ist für die Nutzung durch Verwaltungen vorgesehen, die die terrestrische Komponente der internationalen mobilen Telekommunikation (IMT) implementieren möchten.
c) Die Hinzufügung eines neuen Anhangs 1 zur Überarbeitung der Zuteilungen für Region 3