Im Einklang mit dem neu zugewiesenen Frequenzband 5925–6425 MHz für Geräte mit geringer Reichweite (Short Range Devices, SRDs) gemäß dem NTC-Rundschreiben Nr. 002-07-2024 (siehe unseren Artikel zu diesem Thema
hier ) wird Inhabern von Typgenehmigungszertifikaten (Type Acceptance Certificate, TAC) oder Genehmigungen zur Gerätekonformität (Grant of Equipment Conformity, GEC) für Geräte, die im 6-GHz-Band betrieben werden, nun empfohlen, unter folgenden Bedingungen eine Änderung des entsprechenden TAC/GEC zu beantragen:
- 1. Für alle zuvor zertifizierten Geräte, die vor dem Inkrafttreten des NTC MC Nr. 002.07-2024 betroffen sind, ist die Ausstellung eines geänderten Zertifikats (Änderung) erforderlich.
- 2. Dem Änderungsantrag ist Folgendes beizufügen:
- 2.1. Erklärung der aktualisierten Funkspezifikationen der Ausrüstung.
- 2.2. Kopie des geltenden Funktestberichts/Zertifikats vor der Ausstellung des für die Änderung geeigneten NTC TAC oder GEC.
- 2.3. Kopie des zuvor ausgestellten NTC TAC oder GEC, der geändert werden soll.
Das geänderte Zertifikat muss das zusätzliche Frequenzband im Bereich von 5.925–6.425 MHz für Geräte mit geringer Reichweite angeben und die gleiche, zuvor zugewiesene NTC-Zertifikatsnummer tragen.