- - Artikel 3 (3) (d) Netzschutz: Funkgeräte schädigen weder das Netz oder seine Funktion noch missbrauchen sie Netzressourcen und verursachen dadurch eine unzumutbare Verschlechterung des Dienstes.
- - Artikel 3 (3) (e) Schutz personenbezogener Daten und Privatsphäre: Funkgeräte verfügen über Sicherheitsvorkehrungen, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten und die Privatsphäre des Benutzers und des Teilnehmers geschützt sind.
- - Artikel 3 (3) (f) Schutz vor Betrug: Funkgeräte unterstützen bestimmte Funktionen, die den Schutz vor Betrug gewährleisten.
- - Mit dem Internet verbundene Funkgeräte: Funkgeräte, die selbst über das Internet kommunizieren können, unabhängig davon, ob sie direkt oder über andere Geräte kommunizieren.
- - Funkgeräte, die ausschließlich für die Kinderbetreuung konzipiert oder bestimmt sind
- - Spielzeug und Babyphone
- - Funkgeräte, die dazu konzipiert oder bestimmt sind, an einem der folgenden Gegenstände getragen, daran befestigt oder daran aufgehängt zu werden:
- (i) alle Teile des menschlichen Körpers, einschließlich Kopf, Hals, Rumpf, Arme, Hände, Beine und Füße.
- (ii) jegliche Kleidung, einschließlich Kopfbedeckungen, Handschuhen und Schuhen, die von Menschen getragen wird.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Eleos Compliance bietet internationale RF-, EMV-, Sicherheits- und Green-Type-Zulassungsdienste für Funkkommunikationsprodukte an.
Eleos Compliance ist ein nachhaltiges, wertebasiertes Unternehmen, das umfangreiche Erfahrung im Bereich der drahtlosen Homologation mit hervorragendem Projektmanagement verbindet.
Für umfassende Unterstützung bei Ihren globalen Marktzugangsanforderungen oder regulatorischen Informationsanforderungen kontaktieren Sie uns bitte unter enquiries@eleoscompliance.com