Die wichtigsten zu beachtenden Änderungen sind folgende:
- Hersteller können nun wählen, ob sie entweder GLN oder geografische Koordinaten oder andere IDs des Herstellerstandorts, seiner Niederlassungen und Produktionsstandorte angeben möchten.
- Der Umsetzungstermin für die Bereitstellung der oben genannten Identifikationsquellen wurde auf den 01.09.2021 verschoben.
- Der Umsetzungstermin für die Bereitstellung einer Kopie der Vereinbarung zwischen akkreditiertem Prüflabor und Antragsteller vor dem Probenversand wurde ebenfalls auf den 01.09.2021 verschoben.
Bitte beachten Sie, dass diese Änderung nur EAC CoC- und DoC-Anträge betrifft, die über Zertifizierungsstellen eingereicht werden, die auf dem Territorium der Russischen Föderation registriert sind.
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