Am 29. Januar beschloss der EWG-Rat, das Datum des Inkrafttretens des TR der EAEU „Über die Anforderungen an die Energieeffizienz von Energieverbrauchsgeräten“ (EAEU 048/2019) vom 01.09.21 auf den 01.09.22 zu verschieben.
Darüber hinaus wurde später beschlossen, das Inkrafttreten des EWG-Ratsbeschlusses, der die Formulare für die Kennzeichnung von Energie verbrauchenden Geräten verschiedener Typen und die Regeln für deren Registrierung festlegt, auf den 1. März 2022 zu verschieben, was eine Voraussetzung ist damit die oben genannte TR auf EE in Kraft tritt.
Den vollständigen Text der Ankündigung in RU-Sprache finden Sie
hier .
Für diejenigen, die die Entwicklung dieses TR noch nicht verfolgt haben, lesen Sie bitte weiter, um einen kurzen Überblick darüber zu erhalten, was es beinhaltet und was es nach seiner Einführung für die Hersteller bedeuten wird.
Die EAEU TR 048/2019 wurde entwickelt, um einen harmonisierten Ansatz aus der Compliance-Perspektive in allen EAEU-Mitgliedstaaten (Armenien, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan und Russland) zu schaffen, um Energieeffizienz und Ressourcenschonung sicherzustellen.
Es definiert Anforderungen an die Konformitätsbewertung, darunter Regeln zur Produktklassifizierung, allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Begleitdokumente sowie Regeln zur Bestimmung der Energieeffizienzklasse.
Ähnlich wie bei den aktuellen EMV-, Sicherheits- und RoHS-Systemen der EAC müssten Hersteller zur Einhaltung der EAEU TR 048/2019 den Compliance-Weg über ein Deklarations- oder Zertifizierungssystem einschlagen. Eine einzige EAC-Zulassung kann alle anwendbaren TR abdecken. In bestimmten Fällen wäre es jedoch vorteilhafter, eine separate Erklärung zu erhalten, die beispielsweise nur RoHS und EE abdeckt. Eine maßgeschneiderte Bewertung wird vom ELEOS-Team zu Beginn jedes Projekts durchgeführt und auf jeden Kunden abgestimmt.
Die meisten Produkte fallen jedoch unter die Deklarationsregelung, mit Ausnahme von Computern und Servern, die an eine Stromquelle angeschlossen sind, sowie einiger anderer Geräte. Die vollständige Liste der Produkte, die einer Zertifizierung oder Deklaration unterliegen, finden Sie im Anhang Nr. 1 des
Entwurfs EAEU TR 048/2019 (Seite 25).
Bitte beachten Sie abschließend, dass für das EAEU TR 048/2019 ab dem Datum des Inkrafttretens kürzlich eine Nachfrist von 24 Monaten eingeführt wurde. Das bedeutet, dass nach Ablauf der Übergangsfrist alle nationalen Energieeffizienzzertifikate durch EAC ersetzt werden.