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SRRC – MIIT erlässt neue RFID- und UWB-Vorschriften.

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27-MAY-24

Die wichtigsten Änderungen in diesen beiden Verordnungen im Vergleich zu den früheren sind im Folgenden aufgeführt:

Für RFID [Verordnung Nr. (2024) 76]:
- Das 800-MHz-RFID-Band wurde aus der Nutzung genommen.
- Ein spezielles 900-MHz-RFID-Band, das in drei verschiedene Frequenzbereiche mit unterschiedlichen Anforderungen unterteilt ist, wurde für RFID freigegeben.
- Der Grenzwert für die Störaussendung auf einigen spezifischen Frequenzen wurde geändert (TX-Modus).
- Neuer Prüfpunkt „Empfänger-Blockiergrenze“ hinzugefügt.

Für UWB [Verordnung Nr. (2024) 77]:
- Das 7163-8812-MHz-Band wird für die Nutzung durch Ultrabreitband-(UWB)-Funkgeräte - Geräte mit einer Sendesignal-Bandbreite (Bandbreite -10dB) von mindestens 500 MHz - freigegeben, die hauptsächlich in der drahtlosen Hochgeschwindigkeits-Datenkommunikation über kurze Entfernungen, der Positionsbestimmung, der Entfernungsmessung, der Wahrnehmung und anderen Bereichen eingesetzt werden.
- Die verbleibenden Teile des 5,925-10,6-GHz-Bandes, die unter die alte Verordnung fielen, werden nun als Bandkantenemission spezifiziert und ihre Anforderungen variieren je nach Bandsegment (5,925-7,125 GHz; 7,125-7,136 GHz; 8,812-9 GHz; 9-10,6 GHz).
- UWB-Geräte dürfen in einem Umkreis von 1 km um Radioastronomie-Observatorien und an Flugzeugen (einschließlich unbemannter Flugzeuge) nicht verwendet werden.
- Der Grenzwert für die Störaussendung auf einigen spezifischen Frequenzen wurde geändert (TX-Modus).
- Die Störaussendung für den allgemeinen Frequenzbereich wurde verringert (TX-Modus).
- Die Störaussendung für den allgemeinen Frequenzbereich wurde gesenkt (RX- und IDLE-Modus).

Die neue RFID-Verordnung wird am 1. November 2024 in Kraft treten, die neue UWB-Verordnung am 1. August 2025. Bestehende Verordnungen [RFID: Verordnung Nr. (2007) 205 & UWB: Verordnung Nr. (2008) 354] werden beide zurückgezogen, so dass bestehende konforme Geräte bis zu diesen Terminen eine Typgenehmigung oder deren Erweiterung beantragen können. Nach den entsprechenden Terminen werden nur noch RFID/UWB-Ausrüstungen zugelassen, die den neuen Kriterien entsprechen, und bereits zugelassene Geräte können weiter verwendet werden, bis sie außer Betrieb genommen werden.

Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

Ursprüngliche Quellen:
- MIIT - Verordnung Nr. (2024) 76.
- MIIT - Verordnung Nr. (2024) 77.

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NICTA-Update zur Gültigkeit von Typgenehmigungszertifikaten

Die Nationale Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologie (NICTA) von Papua-Neuguinea hat ihr Typgenehmigungsverfahren aktualisiert. Zertifikate, die ab 2025 über das neue Online-Typgenehmigungssystem (TAOS) ausgestellt werden, haben nun eine einheitliche Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Zertifikate, die zwischen 2022 und 2025 ausgestellt wurden, wurden entsprechend dieser Gültigkeitsdauer neu ausgestellt. Zertifikate, die vor 2022 ausgestellt wurden, gelten als abgelaufen und müssen durch einen formellen Antrag erneuert werden.

08-DEC-25 Mehr lesen
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Die US-amerikanische FCC präzisiert die Einbeziehung modularer Sender in die Liste der abgedeckten Geräte.

Die FCC hat klargestellt, dass Geräte mit modularen Sendern unter die Liste der betroffenen Geräte fallen und nicht mehr zugelassen werden können. Die Behörde wird zudem bereits zugelassene Geräte einschränken, um deren Vermarktung und Einfuhr zu verhindern. Die Regelung tritt am 26. Dezember 2025 in Kraft.

02-DEC-25 Mehr lesen
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Singapur gibt eine Erinnerung zu kontrollierten Gütern (CGs) heraus.

CPSO-101125-22 erinnert registrierte Lieferanten von kontrollierten Gütern in Singapur an ihre Pflichten hinsichtlich Produktänderungen, der Pflege der technischen Dokumentation und der Erneuerung der Registrierung. Sie beschreibt mögliche Strafen bei Nichteinhaltung, darunter Suspendierung, Geldstrafen und Freiheitsstrafen.

28-NOV-25 Mehr lesen