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SRRC – MIIT erlässt neue RFID- und UWB-Vorschriften.

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27-MAY-24

Die wichtigsten Änderungen in diesen beiden Verordnungen im Vergleich zu den früheren sind im Folgenden aufgeführt:

Für RFID [Verordnung Nr. (2024) 76]:
- Das 800-MHz-RFID-Band wurde aus der Nutzung genommen.
- Ein spezielles 900-MHz-RFID-Band, das in drei verschiedene Frequenzbereiche mit unterschiedlichen Anforderungen unterteilt ist, wurde für RFID freigegeben.
- Der Grenzwert für die Störaussendung auf einigen spezifischen Frequenzen wurde geändert (TX-Modus).
- Neuer Prüfpunkt „Empfänger-Blockiergrenze“ hinzugefügt.

Für UWB [Verordnung Nr. (2024) 77]:
- Das 7163-8812-MHz-Band wird für die Nutzung durch Ultrabreitband-(UWB)-Funkgeräte - Geräte mit einer Sendesignal-Bandbreite (Bandbreite -10dB) von mindestens 500 MHz - freigegeben, die hauptsächlich in der drahtlosen Hochgeschwindigkeits-Datenkommunikation über kurze Entfernungen, der Positionsbestimmung, der Entfernungsmessung, der Wahrnehmung und anderen Bereichen eingesetzt werden.
- Die verbleibenden Teile des 5,925-10,6-GHz-Bandes, die unter die alte Verordnung fielen, werden nun als Bandkantenemission spezifiziert und ihre Anforderungen variieren je nach Bandsegment (5,925-7,125 GHz; 7,125-7,136 GHz; 8,812-9 GHz; 9-10,6 GHz).
- UWB-Geräte dürfen in einem Umkreis von 1 km um Radioastronomie-Observatorien und an Flugzeugen (einschließlich unbemannter Flugzeuge) nicht verwendet werden.
- Der Grenzwert für die Störaussendung auf einigen spezifischen Frequenzen wurde geändert (TX-Modus).
- Die Störaussendung für den allgemeinen Frequenzbereich wurde verringert (TX-Modus).
- Die Störaussendung für den allgemeinen Frequenzbereich wurde gesenkt (RX- und IDLE-Modus).

Die neue RFID-Verordnung wird am 1. November 2024 in Kraft treten, die neue UWB-Verordnung am 1. August 2025. Bestehende Verordnungen [RFID: Verordnung Nr. (2007) 205 & UWB: Verordnung Nr. (2008) 354] werden beide zurückgezogen, so dass bestehende konforme Geräte bis zu diesen Terminen eine Typgenehmigung oder deren Erweiterung beantragen können. Nach den entsprechenden Terminen werden nur noch RFID/UWB-Ausrüstungen zugelassen, die den neuen Kriterien entsprechen, und bereits zugelassene Geräte können weiter verwendet werden, bis sie außer Betrieb genommen werden.

Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

Ursprüngliche Quellen:
- MIIT - Verordnung Nr. (2024) 76.
- MIIT - Verordnung Nr. (2024) 77.

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