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MIIT – Implementierung und Test des IPv6-Protokolls bei der Zulassung von WLAN-Geräten

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25-OCT-23

Um die groß angelegte Einführung und Implementierung von IPv6 zu fördern, werden die relevanten Anforderungen für die Prüfung der IPv6-Protokollunterstützungsfähigkeit von WLAN-Geräten in der Gerätetypgenehmigung wie folgt durchgeführt:

1. Die Produktion oder der Import von WLAN-Geräten mit IP-Adresszuweisungsfunktion für öffentliche Netzwerke, die in China verkauft und verwendet werden, muss das IPv6-Protokoll unterstützen und sich an die zuständige nationale Regulierungsbehörde wenden und das TA-Zertifikat für Funkübertragungsgeräte erhalten sowie die Anforderungen erfüllen Anforderungen relevanter Vorschriften zum Funkmanagement, wie z. B. der Notification on Strengthening and Regulating Radio Management Affairs in the 2400 MHz, 5100 MHz and 5800 MHz Frequency Bands (MIIT [2021] Nr. 129).

2. IPv6-WLAN-Geräte sollten die IPv6-Adresszuweisungsfunktion standardmäßig unterstützen und aktivieren, die Möglichkeit für Benutzer beibehalten, die IPv6-Adresszuweisungsfunktion selbst zu konfigurieren , und die IPv6-Konfigurationsmethode in der Produktbeschreibung erläutern.

3. Prüfinstitute, die die Aufgabe der Typgenehmigungsprüfung von WLAN-Geräten wahrnehmen, müssen über die Fähigkeit zum Testen des IPv6-Protokolls verfügen und Typgenehmigungsprüfungen gemäß den in dieser Mitteilung aufgeführten technischen Anforderungen und Prüfmethoden durchführen (MIIT Nr. [2023] Nr. 174). .

4. Kerntelekommunikationsbetreiber unterstützen und ermutigen Benutzer, über IPv6-WLAN-Geräte auf das Internet zuzugreifen , während Benutzer weiterhin über andere vorhandene WLAN-Geräte auf das Internet zugreifen können.

5. Die Funkregulierungsbehörden der Provinzen, autonomen Regionen und Gemeinden, die direkt der Zentralregierung unterstehen, verstärken die Überwachung und Inspektion der Produktion und des Verkaufs von IPv6-WLAN-Geräten und untersuchen und behandeln IPv6-WLAN-Geräte, die nicht den einschlägigen Funkvorschriften entsprechen Verwaltungsbestimmungen im Einklang mit dem Gesetz.

6. Diese Mitteilung tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft. WLAN-Geräte, die vor diesem Datum hergestellt oder importiert wurden, dürfen bis zur Verschrottung weiterhin verkauft und verwendet werden.

Für weitere Informationen oder wenn Sie Unterstützung beim SRRC-Typgenehmigungsprozess benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Originalquelle: MIIT Nr. [2023] Nr. 174



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