Das neue Gesetz ähnelt dem vorherigen Gesetz, einige der Änderungen umfassen jedoch Prüfverfahren für Folgendes:
- Breitbandgeräte mit 5925–7125 MHz;
- Füllstandssensor-Radar;
- Fahrzeugkommunikationssysteme;
- Systeme mit 57–71 GHz (drahtlose Multigigabit-Systeme);
Das neue Gesetz Nr. 237 finden Sie hier .
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