Umfang:
a) Ladegeräte, deren Stromquelle das Stromnetz mit Wechselstrom (AC) ist.
b) spezielle USB-Schnittstellen (Ports) zur Stromversorgung elektronischer Geräte, ohne Datenübertragungsfunktionalität.
c) induktive Ladegeräte, unabhängig von der Art der Stromquelle.
USB-Schnittstellen, die das elektrische/elektronische Design eines Geräts (z. B. Fernseher, Computer, Mediencenter usw.) integrieren, fallen nicht unter diese Anforderungen.
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