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Algerien

Zertifizierungsübersicht für Algerien

27-AUG-25

Zertifizierungsübersicht für Algerien
In Algerien regeln zwei wichtige Regulierungsbehörden den Telekommunikations- und Genehmigungssektor. Die ANF (Autorité Nationale de Régulation des Postes et des Communications Electroniques) beaufsichtigt den Telekommunikations- und elektronischen Kommunikationssektor und konzentriert sich dabei auf technische Aspekte wie Frequenzzuweisung, Netzwerkinfrastruktur und Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs sowie auf die Verwaltung von Lizenzen im Zusammenhang mit der Telekommunikationsinfrastruktur.

 Im Gegensatz dazu reguliert die ARPCE (Autorité de Régulation de la Poste et des Communications Electroniques) sowohl die postalische als auch die elektronische Kommunikation, verwaltet die Lizenzierung von Dienstanbietern und gewährleistet die Einhaltung umfassenderer Branchenvorschriften. Im Wesentlichen konzentriert sich die ANF auf die technische Regulierung, während sich die ARPCE mit allgemeineren markt- und dienstleistungsbezogenen Fragen befasst.

 Aus Zulassungssicht regelt die ARPCE die Zulassung von WLAN- und Mobilfunkgeräten, während die ANF die Zulassung von Geräten mit geringer Reichweite (ausgenommen WLAN) verwaltet. Beide Regulierungsbehörden beziehen sich auf europäische Normen und stützen sich überwiegend auf europäische Prüfberichte, um die Konformität der zulassungspflichtigen Produkte nachzuweisen. Zusätzlich sind lokale Funktionstestmuster und weitere unterstützende Unterlagen erforderlich.

 Aus regulatorischer Sicht ähneln die Genehmigungsverfahren in Algerien denen anderer Länder, die Anforderungen unterscheiden sich jedoch erheblich. Es wird stark auf Papierdokumente und physische Erklärungen gesetzt, für deren Struktur, Unterschrift und Stempel strenge Vorgaben gelten. Die Anforderungen der ANF und der ARPCE unterscheiden sich zudem, d. h. Erklärungen und Formulare müssen auf die Art des Antrags zugeschnitten sein.

 Weitere Anforderungen hängen vom Alter der Prüfberichte, dem Produkt, den Laboren und den geltenden Prüfnormen ab. Einige Erklärungen müssen mit dem Antrag eingereicht werden, andere werden direkt an die zuständige Behörde geschickt. Zusammen mit der komplizierten Zollabfertigung, den Anforderungen lokaler Importeure und begrenzten Einreichungsfristen ist der Prozess logistikintensiv und stellt eine Herausforderung für die erfolgreiche Markteinführung von Produkten dar.

 Sobald die vollständige Dokumentation vorliegt und alle relevanten Parteien eingeholt wurden, kann der Antrag formell bei den Aufsichtsbehörden eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit für beide Genehmigungen beträgt etwa fünf Wochen.

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