· Eine Partei, die beabsichtigt, Geräte herzustellen, zu verkaufen oder zu importieren, die die Funkumgebung, das Rundfunkkommunikationsnetz oder andere schädigen können, sowie solche, deren normaler Betrieb durch Funkwellen beeinträchtigt werden kann.
Konformitätsregistrierung
· Eine Partei, die beabsichtigt, Rundfunk- und Kommunikationsgeräte herzustellen, zu verkaufen oder zu importieren, die keiner Konformitätszertifizierung unterliegen.
Zwischenzertifizierung
· Wenn keine Kriterien zur Beurteilung der Konformität der Rundfunk- und Kommunikationsgeräte vorliegen.
Tests: Müssen von RRA-akkreditierten Laboren durchgeführt werden.
Gültigkeit des Zertifikats: Unbegrenzt
Kennzeichnung: Der Identifikationscode muss unter dem KC-Zeichen oder an einer gut sichtbaren Stelle auf dem Produkt angegeben werden. Bei mehr als zwei Identifikationscodes können diese um nur ein KC-Zeichen herum aufgeführt werden (Beispiel: Endprodukte mit KC-zugelassenem Funkmodul).
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