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Neue GURL für SRDs in Neuseeland

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11-NOV-20

Am 6. November 2020 trat in Neuseeland eine neue Mitteilung zu den Funkkommunikationsvorschriften (Allgemeine Benutzerfunklizenz für Geräte mit geringer Reichweite) aus dem Jahr 2020 in Kraft, die Sie hier finden können.

 Gegenüber der Vorgängerversion (2019) wurden folgende Änderungen vorgenommen:

 - eine neue Bestimmung, die die Nutzung des Frequenzbereichs 0,1485 – 30 MHz für drahtlose Energieübertragungssysteme und Induktionsschleifensysteme zur Erkennung von Fremdkörpern ermöglicht.

 - eine neue Bestimmung, die die Nutzung des Frequenzbereichs 1785 – 1805 MHz für drahtlose Mikrofone, In-Ear-Monitore oder drahtlose Audiosender ermöglicht.

 - eine Änderung bei 5150 – 5350 MHz zur Umsetzung der WRC-19-Resolution 229. Diese Änderung ermöglicht die Verwendung von WLAN im Freien und einen Leistungspegel von bis zu 0 dBW.

 - eine neue Bestimmung, die die Nutzung des Frequenzbereichs 13,553 – 13,567 MHz für RFID-Sender ermöglicht.



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