Die Bestimmung eingeschränkter Stoffe (Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether) wurde an GB/T 39560.1, GB/T 39560.2, GB/T 39560.301, GB/T 39560.4, GB/T 39560.5, GB angepasst /T 39560.6, GB/T 39560.701, GB/T 39560.702; eine Reihe von insgesamt 8 Normen zur Bestimmung bestimmter Stoffe in elektronischen und elektrischen Produkten (im Folgenden als Normen der GB/T 39560-Reihe bezeichnet). Die entsprechenden Anforderungen werden nun wie folgt bekannt gegeben:
1. Ab dem 1. März 2024 werden die Prüfmethoden zur Durchführung von Konformitätsbewertungsaktivitäten zur eingeschränkten Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten gemäß der Normenreihe GB/T 39560 umgesetzt.
2. Wenn die Konformitätsbewertung gemäß GB/T 26125 vor dem 1. März 2024 abgeschlossen ist, wird die Standardumstellung durch natürliche Übergangsmethoden wie Zertifikatserneuerung und Produktänderungen abgeschlossen.
3. Produkte, die vor dem 1. März 2024 versendet oder importiert wurden, müssen keiner Standardumstellung unterzogen werden.
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