Die Testanforderungen und -verfahren sind immer noch dieselben, mit Ausnahme des Schallschutzes, bei dem die angelegten Überspannungen jetzt 1,0 kV (Gesetz Nr. 17087) statt 1,5 kV (Gesetz Nr. 950) betragen.
Das neue ACT Nr. 17087 enthält außerdem Folgendes:
Geräte, die direkt an das Stromnetz angeschlossen werden, müssen mit einer Kennzeichnung versehen sein, aus der die Nennwerte für Spannung, Strom und Frequenz hervorgehen.
Wenn das Gerät ein externes Netzteil verwendet, muss dieses Netzteil mit einer Markierung versehen sein, auf der die Nennwerte für Spannung, Strom und Frequenz angegeben sind.
Auf Geräten der Klasse 1 (Geräte, die für den allgemeinen Gebrauch und den Heimgebrauch bestimmt sind) muss auf dem Gerät oder im Benutzerhandbuch folgender Hinweis angebracht sein:
Die offizielle Regelung finden Sie hier .
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