Die Frequenzen reichen von 5,925 GHz bis 6,425 GHz. Sie haben auch das Frequenzband 122–246 GHz für nichtspezifische Nahbereichsanwendungen integriert.
Während für den Besitz und die Nutzung von Funkgeräten, die in Anhang B der Radio Frequency Spectrum Regulations 2015 aufgeführt sind, keine Lizenz für das Funkfrequenzspektrum erforderlich ist, gelten relevante regulatorische Anforderungen wie die Typgenehmigung für Funkgeräte durch die Behörde gemäß Abschnitt 35 der Das Gesetz über elektronische Kommunikation gilt weiterhin.
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