Alle Neuigkeiten

vereinigte Staaten von Amerika

Die FCC hat eine neue Regelung für das Wi-Fi-6-GHz-Band für Geräte mit sehr geringem Stromverbrauch (VLP) vorgeschlagen.

vereinigte Staaten von Amerika Flag

05-OCT-23

Am 28. September 2023 – Die Federal Communications Commission (FCC) hat einen neuen Bericht und eine neue Anordnung herausgegeben, um den Betrieb von Geräten mit sehr geringem Stromverbrauch (VLP) im 6-GHz-WLAN-Band zu ermöglichen.

Was der Bericht und die Anordnung bewirken würden:
 · Ermöglicht den Betrieb nicht lizenzierter Geräte mit sehr geringem Stromverbrauch in den Abschnitten U-NII-5 (5,925–6,425 GHz) und U-NII-7 (6,525–6,875 GHz) des 6-GHz-Bands.
 · Die Geräte mit sehr geringem Stromverbrauch dürfen überall im Innen- und Außenbereich betrieben werden, ohne dass sie unter der Kontrolle eines Frequenzkoordinierungssystems stehen.
 · Die Geräte mit sehr geringem Stromverbrauch werden mit Leistungspegeln betrieben, die eine Koexistenz mit den etablierten Betrieben im Band ermöglichen: 14 dBm EIRP und eine spektrale Leistungsdichte von -5 dBm/MHz EIRP.
 · Die VLP-Geräte müssten eine Sendeleistungssteuerung verwenden, dürften nicht als Teil einer festen Außeninfrastruktur betrieben werden und müssten dem Betrieb über 6105 MHz Vorrang vor dem Betrieb zwischen 5925 MHz und 6105 MHz einräumen.

Was die weitere Bekanntmachung der vorgeschlagenen Regelsetzung bewirken würde:
 · Schlägt vor, Geräten mit sehr geringem Stromverbrauch auch den Betrieb in den Abschnitten U-NII-6 (6,425–6,525 GHz) und U-NII-8 (6,875–7,125 GHz) des 6-GHz-Bandes zu ermöglichen.
 · Schlägt vor, den Betrieb von Geräten mit sehr geringem Stromverbrauch über das 6-GHz-Band bei höheren Leistungspegeln zu ermöglichen und dabei von einem Geofencing-System gesteuert zu werden. Das Geofencing-System würde Provisionsdatenbanken nutzen, um Sperrzonen einzurichten, um etablierte lizenzierte Dienste zu schützen.
 · Bittet um einen Kommentar dazu, ob es Kunden gestattet wird, an nicht lizenzierten 6-GHz-Zugangspunkten mit geringem Stromverbrauch für den Innenbereich direkt miteinander zu kommunizieren. Derzeit verbieten die nicht lizenzierten 6-GHz-Regeln die direkte Kommunikation zwischen Client-Geräten.

 Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.


Eleos Compliance bietet internationale RF-, EMV-, Sicherheits- und Green-Type-Zulassungsdienste für Funkkommunikationsprodukte an.

Eleos Compliance ist ein nachhaltiges, wertebasiertes Unternehmen, das umfangreiche Erfahrung im Bereich der drahtlosen Homologation mit hervorragendem Projektmanagement verbindet.

Für umfassende Unterstützung bei Ihren globalen Marktzugangsanforderungen oder regulatorischen Informationsanforderungen kontaktieren Sie uns bitte unter enquiries@eleoscompliance.com

Branchen-Updates

Neueste Nachrichten

Bleiben Sie den rasanten Veränderungen der HF- und EMV-Vorschriften weltweit immer einen Schritt voraus.

Alle Neuigkeiten durchsuchen
Abstract background for news article
europäische Union
europäische Union flag

EU REDCA bittet um Feedback zum aktualisierten Leitfaden zur Funkanlagenrichtlinie

Die EU-Vereinigung zur Einhaltung der Funkgeräterichtlinie (REDCA) hat eine Konsultationsphase eröffnet, um Beiträge von Interessengruppen zum neuesten Entwurf des RED-Leitfadens einzuholen. Stellungnahmen werden bis Mitte Januar 2026 entgegengenommen.

08-DEC-25 Mehr lesen
Abstract background for news article
Irak
Irak flag

Irak führt neue Vorschriften für Geräte ein, die im 446,0-446,2 MHz-Band arbeiten.

Die irakische Kommunikations- und Medienkommission (CMC) hat eine neue Verordnung, TR12, veröffentlicht, in der die technischen Anforderungen und das Typgenehmigungsverfahren für PMR446-Geräte, die im Frequenzband 446,0-446,2 MHz arbeiten, beschrieben werden.

08-DEC-25 Mehr lesen
Abstract background for news article
Papua-Neuguinea
Papua-Neuguinea flag

NICTA-Update zur Gültigkeit von Typgenehmigungszertifikaten

Die Nationale Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologie (NICTA) von Papua-Neuguinea hat ihr Typgenehmigungsverfahren aktualisiert. Zertifikate, die ab 2025 über das neue Online-Typgenehmigungssystem (TAOS) ausgestellt werden, haben nun eine einheitliche Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Zertifikate, die zwischen 2022 und 2025 ausgestellt wurden, wurden entsprechend dieser Gültigkeitsdauer neu ausgestellt. Zertifikate, die vor 2022 ausgestellt wurden, gelten als abgelaufen und müssen durch einen formellen Antrag erneuert werden.

08-DEC-25 Mehr lesen