Seit dem 14. Februar 2025 sind Geräte, die ausschließlich über Bluetooth- oder WLAN-Frequenzen betrieben werden, von der Typgenehmigungspflicht durch die Regulierungsbehörde der Bermudas (RA) ausgenommen.
Individuelle Typgenehmigungsanträge sind nicht mehr erforderlich. Hersteller und Importeure müssen jedoch sicherstellen, dass ihre Produkte den technischen und regulatorischen Standards internationaler Gremien entsprechen, beispielsweise:
- FCC (Federal Communications Commission, USA)
- ISED (Innovation, Wissenschaft und wirtschaftliche Entwicklung Kanada)
- ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen)
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